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Landtagsabgeordnete Florian Bellaire und Peter Moskopp zum Rundfunkbeitrag: Automatische Erhöhung von Pflichtbeitrag ist vom Tisch – Vorrang für Vertrauen und Akzeptanz – Kritik an Äußerungen von Staatssekretärin Raab

Die CDU-Landtagsabgeordneten Florian Bellaire (Wahlkreis Wörth) und Peter Moskopp (medienpolitischer Sprecher,  Wahlkreis Bendorf / Weißenthurm) werten positiv, dass ein vorgeschlagener Systemwechsel bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrags nicht zustande kommt: „Es wäre nicht das richtige Signal an die Bevölkerung gewesen, wenn es ohne ausdrückliche Zustimmung des Landtages Erhöhungen von Pflichtbeiträgen hätte kommen können“, so die Abgeordneten.

Die vorgesehene Regelung, nach der moderate Beitragserhöhungen künftig automatisch hätten in Kraft treten können, wäre nach Ansicht der beiden Abgeordneten der falsche Weg gewesen – zulasten der Akzeptanz und des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der beiden Abgeordneten hervorgeht, ist der beabsichtigte Staatsvertrag zur Veränderung der Festsetzung des Rundfunkbeitrages gegenstandslos geworden, da nicht alle Bundesländer bis zum 30. November der neuen Regelung zugestimmt hatten.

„Es ist im Sinne einer Stärkung des Vertrauens in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus unserer Sicht positiv, dass nicht alle Länder der vorgeschlagenen Änderung zugestimmt haben und der Vorschlag damit vom Tisch ist. Die Anhörung von Experten im Ausschuss für Medien hat offengelegt, welche Probleme mit dem vorgesehen Systemwechsel einhergegangen wären. Der Vorschlag war nicht ausgereift und hätte die Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie die parlamentarische Mitwirkung und Legitimation des Rundfunkbeitrages geschwächt“, so Florian Bellaire, der für die CDU-Landtagsfraktion die Beratung im Landtag und im Medienausschuss federführend begleitete.

Nach Ansicht von Bellaire und Moskopp sei insbesondere nach der Anhörung der Experten eine Zustimmung zum Vorhaben durch die Ampel-Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag nicht mehr nachvollziehbar gewesen. „Es drängt sich der Verdacht auf, wonach die Ampelfraktionen keinesfalls wollten, dass die Reform wenige Monate vor der Landtagswahl ausgerechnet auch in Rheinland-Pfalz abgelehnt werde, da der Vorschlag maßgeblich von der rheinland-pfälzischen Landesregierung als Vorsitzland der Rundfunkkommission vorbereitet wurde.“

Insofern sei es angesichts der Schwächen des Vorschlages nachvollziehbar, dass nur sechs von 16 Landesparlamenten ein jeweiliges Zustimmungsgesetz verabschiedet hatten (neben Rheinland-Pfalz waren dies Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland).

Bellaire und Moskopp bekräftigen ausdrücklich die Bedeutung einer auskömmlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: „In Zeiten von Fake News und gezielter Desinformation brauchen wir einen unabhängigen und hoch qualitativen öffentlich-rechtlichen Rundfunk – vielleicht mehr denn je.“

Die nun gescheiterte Reform sei daher kein Rückschritt, sondern eine Chance, das Verfahren grundlegend und gemeinsam neu zu denken – im Interesse der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ebenso wie im Interesse eines starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Nun bleibe es beim bisherigen Verfahren, das zwar anspruchsvoll sei, aber die notwendige parlamentarische Legitimation sicherstellt.

„Eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks setzt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung voraus – und diese entsteht nur, wenn die Finanzierung transparent, nachvollziehbar und demokratisch legitimiert ist. Verbesserungen des Verfahrens sind möglich und notwendig – aber nur dann, wenn sie die Mitwirkungsrechte der Parlamente stärken und nicht aushöhlen. Dabei sollte der gesamte Prozess der Beitragsfestsetzung in den Blick genommen werden“, so Bellaire und Moskopp.

Als irritierend bezeichnen die beiden Landtagsabgeordneten Äußerungen der Medienstaatssekretärin Heike Raab in Richtung der CDU-Landtagsfraktion und des Abgeordneten Bellaire im Rahmen der zweiten Plenarberatung. Als Reaktion auf aus der Expertenanhörung wiedergegebene fachliche Bedenken hatte Raab bewusste Falschbehauptungen unterstellt und einen Vergleich mit der AfD angestellt, die aus antidemokratischen Gründen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekämpfe. Diese Unterstellung weisen die beiden CDU-Abgeordneten mit Blick auf die Argumentation in der Expertenanhörung entschieden zurück.

Zum Hintergrund:

Der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist eine Pflichtabgabe, die von der Bevölkerung erhoben wird. Die Finanzierung erfolgt nicht aus Steuermitteln, um die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrages erfolgt in drei Schritten: Nach einer Anmeldung der Finanzbedarfe zur Erfüllung des Auftrages durch die Anstalten überprüft die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die angemeldeten Bedarfe und spricht eine Empfehlung für die künftige Beitragshöhe aus. In einem dritten Schritt ist es Sache der Bundesländer, die Beitragshöhe wirksam festzusetzen. Dies erfolgt in einem Staatsvertragsverfahren, das die Einstimmigkeit aller Landesparlamente erfordert. Zuletzt konnte keine Einigung mehr zwischen allen Bundesländern erreicht werden, weshalb eine empfohlene Beitragserhöhung seit Anfang 2025 derzeit ausgesetzt ist. Der nun gescheiterte Vorschlag sah vor, dass Empfehlungen zu moderaten Beitragserhöhungen durch die KEF automatisch in Umsetzung kommen sollten. Anders als bislang wäre es nicht mehr jedem Landesparlament möglich gewesen, dem Zustandekommen von Beitragserhöhungen zu widersprechen.