Ampel muss Hemmnisse bei Fördermittelabruf für OZG abbauen – Kommunen brauchen Planungssicherheit und Hilfe von der Landesregierung

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz Onlinezugangsgesetz -OZG) soll die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung fördern, diese vor allem effizienter und schneller werden lassen.

Daher wurden Bund, Länder und Kommunen mit dem OZG verpflichtet, viele Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten.

Um die nötige digitale Infrastruktur zu schaffen und um die Verwaltungen im organisatorischen Ablauf umzustrukturieren wurden seitens des Bundes im laufenden Jahr insgesamt 1,5 Milliarden Euro den Ländern zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden bisher nicht vollständig abgerufen, da vor allem organisatorische und technische Hemmnisse beim Abruf der Förderung im Weg standen. Auch fehlte es an Fachkräften, die die notwendigen Kenntnisse zur Umsetzung der Projekte mitbringen, sodass die Verwaltungen keine Leistungen in Auftrag geben konnten, die förderfähig gewesen wären.

Im kommenden Jahr schrumpft die Förderung durch den Bund auf rund 380 Millionen Euro.

Aus Sicht der CDU Rheinland-Pfalz ist die geringer ausfallende Förderung ein großes Problem. Die Verwaltungen benötigen auch über das Jahr 2022 hinaus dringend Unterstützung bei der Umsetzung der noch laufenden Projekte. Die Umsetzung des OZG ist noch lange nicht abgeschlossen, es werden noch weitere Schritte notwendig sein, bis das Ziel des OZG erreicht ist. Die Verwaltungen brauchen, was die Finanzierung und die Förderung angeht, Planungssicherheit.

Daher habe ich mich gemeinsam mit unserem Fraktionsvorsitzenden Christian Baldauf in einem Brief an den Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Alexander Schweitzer gewandt. Die Landesregierung muss sich aus unserer Sicht bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Förderungen im hohen Maße aufrecht erhalten werden.

Wir schlagen vor, dass die im Jahr 2022 nicht abgerufenen Mittel weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Für die kommenden Jahren sollten die Fördermittel frühzeitig benannt werden, um den Verwaltungen Planungssicherheit geben zu können.

Für uns steht fest: Rheinland-Pfalz muss bei der Digitalisierung eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Landesregierung muss diesen Anspruch auch in Berlin deutlich machen.

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