Regierungsentwurf zum neuen Landesjagdgesetz erhitzt zu Recht die Gemüter der Jäger!

Abgeordnete der Landtagsfraktion der CDU im Gespräch  

Peter Moskopp und Horst Gies, Abgeordnete der CDU Landtagsfraktion, trafen sich zum Austausch über den Regierungsentwurf des Landjagdgesetzes mit Dr. Dieter Mannheim und Wolfgang Mannheim. Die Familie Mannheim übt die Jagd bereits seit mehreren Generationen in Mülheim-Kärlich aus und verfügt über ein umfassendes Wissen, was die Jagd betrifft. Mit Unverständnis und Kopfschütteln haben die beiden Jäger – die als Waldbesitzer auch langjährige Erfahrung im Waldbau haben – sowie die Abgeordneten Moskopp und Gies, der gleichzeitig auch jagdpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ist, auf den vorliegenden Entwurf reagiert. Dieser ist ein Versuch der Landesregierung, die Jagd infolge des Klimawandels auf eine nötige Walderneuerung auszurichten, was jedoch eindeutig missglückt ist. 

Allen Anwesenden ist klar und verständlich, dass ein Gesetz nach Jahren oder Jahrzehnten auf seine Tauglichkeit und Umsetzung hinterfragt werden muss und das neue, aktuelle Erkenntnisse einfließen müssen. „Dass nun aber ein Gesetzesentwurf mit erheblichen fachlichen und handwerklichen Fehlern vorgelegt wird und in der Landesregierung seine Zustimmung findet, ist unverständlich“, so Dr. Dieter Mannheim.

In diesem Regierungsentwurf wird fälschlicherweise der Waldbau über den Artenschutz und die Hege gestellt. Weiterhin werden das den Grundeigentümern gehörende Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht geschwächt. Das seit über 170 Jahren bewährte Reviersystem wird bewusst ausgehöhlt. Grundstückseigentümer sollen in Zukunft neben dem Jagdpächter auf ihren Flächen trotz des Pachtvertrags nach eigenen Wünschen jagen können. 

Wieder einmal agiert der Gesetzgeber mit Verboten, baut weitere bürokratische Hemmnisse auf, die in langwierigen Verfahren enden werden. Lediglich das Bejagen invasiver Tierarten (eingewanderter Tierarten) wie Nutrias soll erleichtert werden.

Das Amt des Kreisjagdmeisters, der von den Jagdgenossenschaften, also den Grundeigentümern, und den Jagdscheininhabern bisher direkt gewählt wird, soll ebenfalls abgeschafft werden. Das Gesetz sieht vor, dass es in den Jagdbeiräten keine basisdemokratisch gewählten Vertreter mehr geben wird. Dieser Ehrenbeamte, soll durch einen Kreisjagdberater ersetzt werden, bei dessen Bestimmung die bisherigen Wahlberechtigten keinen Einfluss mehr haben. 

„Geht man den Entwurf der Regierungsvorlage von Paragraph zu Paragraph durch, so findet man weitere Passagen, denen die CDU Fraktion nicht zustimmen wird.“ so Peter Moskopp. 

„Wieder einmal zeigt der vorliegende Gesetzesentwurf, dass die von Experten – auch dem Landesjagdverband nach einer umfassenden Beteiligung seiner 20.000 Mitglieder -, im durchgeführten Evaluationsverfahren eingereichten Weiterentwicklungsvorschläge so gut wie keine Beachtung fanden. Ein Erfahrungsaustausch mit Experten an einem runden Tisch fand nicht statt. Auf Grund meiner bisher geführten Gespräche mit Jagdkollegen muss dieser Entwurf des Jagdgesetzes vom Tisch.“ so Horst Gies.

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