Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher bei mangelhafter Datengeschwindigkeit 

Zum 1. Dezember 2021 hat sich die Gesetzeslage für Leistungserfüllung der Internet-Anbieter geändert. Erfüllt der Internet-Anbieter seine vertraglich zugesicherten Leistungen nicht, ist es möglich das Entgelt für den Internetzugang zu mindern oder den Vertrag außerordentlich, d. h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. 

Auf der Homepage der Bundesnetzagentur erfahren Sie mehr dazu. Nutzen Sie die Breitbandmessungs-App, welche die Bundesnetzagentur zur Verfügung stellt. Dabei handelt es sich um ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten. Sie erhalten so ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit allen Messdetails können Sie bei Ihrem Anbieter zum Nachweis einer nicht vertragsgemäßen Leistung vorlegen.

Mehr unter: “https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit”.

„Ich freue mich, dass der Bund die gesetzliche Grundlage geschaffen hat, um den langsamen Internet-Verbindungen im ländlichen Raum entgegen zu wirken.“, so Peter Moskopp.  

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